Wenn Ihr Hund zuschnappt, müssen Sie nicht automatisch zahlen.
Denn wer einen angeleinten fremden Hund streichelt, muss damit rechnen, gebissen zu werden. Der Halter kann nicht verantwortlich gemacht werden.
(Oberlandesgericht Celle: Az. 22 Ss 9/02)
Jogger muss Hund ausweichen
Ein Jogger muss einem Hund notfalls in einem Bogen ausweichen oder das Tempo verringern. Andernfalls riskiert der Jogger bei einem Sturz eine Mithaftung.
Nach Auffassung des Gerichts ist nur das Ausweichen eine angemessene Reaktion auf das unberechenbare Verhalten eines Hundes. Damit gab das OLG der Schadenersatz- und Schmerzensgeldklage
eines Joggers nur zum Teil statt.
(OLG Koblenz, Az. 5 U 27/03)
Lärm
Zwischen 22 und 7 Uhr darf kein Hundegebell aus der Wohnung zu hören sein. Auch Hähne dürfen nicht vor sieben Uhr morgens krähen.