Urteile Hund 4

Keine Gleichbehandlung für alle Mieter

Auch wenn bereits Hunde in der Wohnanlage geduldet sind, existiert kein allgemeiner Gleichheitsgrundsatz. Das heißt: Der Vermieter muss anderen Mietern die Hundehaltung nicht prinzipiell gestatten, lautet fast bundeseinheitlich die Meinung der Gerichte

 

 

u.a. LG Berlin, Az: 64 S 188/93


Amtstierarzt darf unangemeldet kontrollieren

Halter mehrerer Hunde müssen stets mit der Kontrolle durch einen Amtstierarzt rechnen. Auch, wenn sie keine Zuchtzwecke verfolgen, sind sie verpflichtet, dem staatlichen Veterinär Zutritt zur Wohnung und Einblick in die artgerechte Hundehaltung zu gewähren. Wer sich weigert, riskiert verwaltungsrechtliche Sanktionen, wie z.B. Bußgelder.

 

 

AG Germersheim, Az: 7018 Js 2499/97 OW


Hund verbuddelt Prothese

Ein Hund entwendete ein fremdes Gebiss aus dem Badezimmer und verbuddelte es unbeobachtet im Garten. 

 

Wer muss zahlen? 

 

Die Tierhalterhaftpflichtversicherung des Hundehalters. Auch dann, wenn das Gebiss trotz intensiver Suche nicht auffindbar ist.

 

(Landgericht Hannover Az. 18 S 86/04)