Tierrecht Kanzlei Kuhnke, Reptilien.


Auf dieser Seite haben wir verschiedene Urteile zum Thema Recht rund ums Reptil zusammen gestellt. Jedes dieser Urteile stellt eine Entscheidung im Einzelfall dar! Diese Entscheidungen können zwar richtungsweisend sein ersetzen aber keine Rechtsberatung. 

Urteil zu kleinen Reptilien

 

Die Haltung von kleinen Reptilien ist mietrechtlich unbedenklich.


Amtsgericht Frankfurt, AZ.: 9 C 109/95 

Urteil zu ungiftigen Schlangen

 

Ein Mieter muss für die Haltung von ungefährlichen Schlangen in einem Terrarium nicht die Genehmigung des Vermieters einholen. Nach Ansicht des Richters können von Tieren in verschlossenen Behältern keine Beeinträchtigungen für die Wohnung oder die anderen Mieter ausgehen. 


Amtsgericht Köln, AZ.: 213 C 363/89 

Keine Gefahr bei Kragenechsen
 
Die Haltung gefährlicher, von Natur aus wild lebender Tiere bedarf einer Genehmigung der Ortspolizeibehörde. Neben Gift- und Würgeschlangen, Krokodilen, Skorpionen, Giftspinnen und sonstigen exotischen Raubtieren gehören dazu auch einige Affenarten.
 

Manchmal kann der erste Eindruck allerdings auch täuschen:

 

Bartagamen zum Beispiel sind vorwiegend in Australien beheimatete Kragenechsen, die bei Gefahr eine imposante Halskrause aufstellen und so leicht den Eindruck vermitteln, gefährlich zu sein. Aber der Schein trügt. Auch sie genießen das Kleintierprivileg.

 

Solange die Nachbarn nicht beeinträchtigt und die Wohnung beschädigt würde, sei gegen die Echsen nichts einzuwenden, entschied das Amtsgericht Essen (9 C 109/95).

 

Dies galt auch für eine Mieterin, die in ihrer 3-Zimmer-Wohnung fünf Chinchillas hielt. Solange diese in sauberen Käfigen untergebracht seien, sei gegen die Tierhaltung nichts einzuwenden, entschied das Amtsgericht Hanau (90 C 1294/99).

Urteil zu Gift- oder Riesenschlangen

Die Genehmigung zur Haltung von Schlangen muss erteilt werden, wenn weder Gift- noch Riesenschlangen gehalten werden. 

 

Amtsgericht Rüsselsheim, AZ.: 3 C 1049/86 
Landgericht Bochum, AZ.: 7 T 767/88 
Oberlandesgericht Frankfurt, AZ.: 20 W 149/90 

Urteil zu Gift und Würgeschlangen

Bei laut Mietvertrag erlaubter Tierhaltung darf der Mieter übliche Haustiere wie Hunde, Katzen oder Vögel halten. Ungewöhnliche Tiere wie Gift- oder Würgeschlangen zählen aber nicht dazu.

 

Amtsgericht Charlottenburg, AZ.: GE 88, 1051 

Mini-Dinos sind als Kleintiere erlaubt

Erlaubt der Mietvertrag die Haltung von Kleintieren wie etwa von Zierfischen oder Ziervögeln, dann dürfen auch Bartagamen (kleine Echsen) gehalten werden, entschied das Amtsgericht Essen (Aktenzeichen 9 C 109/95).

Ekel ist kein Argument

Wenn von einer im Terrarium gehaltenen Schlange keine besonderen Gefahren ausgehen, kann nach dem Urteil des Amtsgerichts Bückeburg (Aktenzeichen 73 C 353/99) der Vermieter nicht verlangen, dass das Tier abgeschafft wird, auch wenn andere Mitmieter sich ekeln. Denn ein Vermieter darf sich nicht zum Anwalt von überempfindlichen Mietern machen.

 

Amtsgerichts Bückeburg (Aktenzeichen 73 C 353/99)